Recht & Verträge
Widerrufsrecht beim Kreditvertrag
Einen Verbraucherkreditvertrag können Sie innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Damit Sie dieses Recht wirksam nutzen, sollten Sie Fristbeginn, Form und Folgen kennen.
- FastCredit Redaktion
- Aktualisiert am
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Was das Widerrufsrecht bedeutet
Bei einem Verbraucherdarlehensvertrag steht Ihnen nach § 495 BGB ein Widerrufsrecht zu. Sie können sich innerhalb von 14 Tagen vom Vertrag lösen, ohne einen Grund nennen zu müssen. Das gilt auch, wenn das Geld bereits ausgezahlt wurde.
Das Widerrufsrecht besteht bei Ratenkrediten ebenso wie bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen. In wenigen gesetzlich geregelten Fällen gibt es kein Widerrufsrecht. Wie Sie widerrufen können, ist in der Widerrufsinformation Ihres Vertrags beschrieben.
Für Kredite zu gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Zwecken gilt das Widerrufsrecht für Verbraucherdarlehen grundsätzlich nicht. Für Existenzgründer gibt es Ausnahmen.
Wann die 14-Tage-Frist beginnt
Die Frist beginnt mit dem Abschluss des Vertrags, aber nicht, bevor Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben erhalten haben. Dazu gehören unter anderem Nettodarlehensbetrag, Sollzins, effektiver Jahreszins, Gesamtbetrag, Laufzeit und die Widerrufsinformation.
Fehlen Pflichtangaben oder sind sie unvollständig, kann sich der Beginn der Widerrufsfrist verschieben. Wie sich das im Einzelfall auswirkt, ist eine rechtliche Frage, die Sie bei Bedarf prüfen lassen sollten.
Tipp: Notieren Sie, wann Sie den Vertrag und die Vertragsunterlagen erhalten haben, und bewahren Sie alle Dokumente auf.
So erklären Sie den Widerruf
- Eindeutige Erklärung: Aus Ihrer Erklärung muss klar hervorgehen, dass Sie den Vertrag widerrufen. Eine Begründung ist nicht nötig.
- Richtiger Empfänger: Richten Sie den Widerruf an die in der Widerrufsinformation genannte Stelle.
- Nachweisbarer Weg: Wählen Sie einen Weg, mit dem Sie Absendung und Zugang später belegen können, etwa einen Brief per Einschreiben.
- Rechtzeitig absenden: Zur Wahrung der Frist genügt es, den Widerruf innerhalb der Frist abzusenden.
Nennen Sie im Schreiben Ihren Namen, Ihre Anschrift, das Datum des Vertrags und, falls vorhanden, die Vertragsnummer.
Was nach einem Widerruf passiert
Mit dem Widerruf sind Sie an den Kreditvertrag nicht mehr gebunden. Wurde der Kredit bereits ausgezahlt, müssen Sie den Betrag innerhalb von 30 Tagen zurückzahlen, nachdem Sie den Widerruf erklärt haben. Für den Zeitraum zwischen Auszahlung und Rückzahlung schulden Sie den vereinbarten Sollzins.
Klären Sie deshalb vor einem Widerruf, woher das Geld für die Rückzahlung kommt – vor allem, wenn es bereits ausgegeben wurde.
Verbundene Verträge
Dient der Kredit der Finanzierung eines bestimmten Kaufs, etwa eines Autos, und bilden Kredit- und Kaufvertrag eine wirtschaftliche Einheit, spricht man von verbundenen Verträgen (§ 358 BGB). Der Widerruf des einen Vertrags kann sich dann auch auf den anderen auswirken. Ob verbundene Verträge vorliegen, hängt vom Einzelfall ab.
Widerruf oder vorzeitige Rückzahlung?
Nach Ablauf der Widerrufsfrist können Sie sich nicht mehr auf diesem Weg vom Vertrag lösen. Bei Allgemein-Verbraucherdarlehen bleibt aber das Recht, den Kredit nach § 500 Abs. 2 BGB jederzeit vorzeitig zurückzuzahlen.
| Merkmal | Widerruf | Vorzeitige Rückzahlung (Ratenkredit) |
|---|---|---|
| Zeitraum | 14 Tage ab Fristbeginn | Jederzeit während der Laufzeit |
| Begründung | Nicht erforderlich | Nicht erforderlich |
| Vorfälligkeitsentschädigung | Keine | Möglich bei gebundenem Sollzins, gesetzlich begrenzt |
| Zinsen | Sollzins für die Zeit bis zur Rückzahlung | Sollzins für die Zeit bis zur Rückzahlung |
Mehr dazu im Artikel Sondertilgung und vorzeitige Rückzahlung.
Hinweis zum Rechtsstand
Die Darstellung entspricht der Rechtslage in Deutschland im September 2026 und ersetzt keine Rechtsberatung. Die überarbeitete EU-Verbraucherkreditrichtlinie ist ab dem 20. November 2026 anzuwenden. Dadurch können sich einzelne Regeln für danach abgeschlossene Verträge ändern.
Welche Regeln für Ihren Vertrag gelten, richtet sich in der Regel nach dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Bei Unsicherheiten können eine Verbraucherzentrale oder eine Rechtsanwältin bzw. ein Rechtsanwalt weiterhelfen.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung. Rechenbeispiele sind unverbindlich. Stand: 16. September 2026.