Kosten & Zinsen
Effektiver Jahreszins vs. Sollzins
In jedem Kreditangebot stehen zwei Prozentwerte: der Sollzins und der effektive Jahreszins. Nur einer davon bildet die Gesamtkosten des Kredits ab.
- FastCredit Redaktion
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Was der Sollzins angibt
Der Sollzins – früher oft Nominalzins genannt – ist der Prozentsatz, mit dem der Kreditgeber den ausgezahlten Kreditbetrag pro Jahr verzinst. Aus ihm ergibt sich der Zinsanteil jeder Monatsrate.
Der Sollzins kann gebunden sein, also für die gesamte Laufzeit oder einen festgelegten Zeitraum feststehen, oder veränderlich. Welche Variante vereinbart ist, steht in den Vertragsunterlagen.
Was der Sollzins nicht zeigt: weitere Kosten des Kredits und den Effekt, dass Zinsen nicht einmal im Jahr, sondern mit jeder Monatsrate berechnet werden.
Was im effektiven Jahreszins enthalten ist
Nach § 6 der Preisangabenverordnung (PAngV) müssen Kreditgeber bei Verbraucherdarlehen die Gesamtkosten des Kredits für den Verbraucher als jährlichen Prozentsatz angeben und als effektiven Jahreszins bezeichnen. Dazu zählen:
- die Zinsen, berechnet mit dem Sollzins,
- sonstige Kosten, die Sie im Zusammenhang mit dem Kreditvertrag zahlen müssen und die dem Kreditgeber bekannt sind, etwa Vermittlungskosten,
- Kosten für Zusatzleistungen wie eine Versicherung, wenn deren Abschluss Voraussetzung dafür ist, dass Sie den Kredit überhaupt oder zu den angebotenen Bedingungen erhalten.
Nicht enthalten sind unter anderem Kosten, die entstehen, wenn Sie Ihre Pflichten aus dem Vertrag nicht erfüllen, etwa bei Zahlungsverzug. Auch freiwillig abgeschlossene Zusatzleistungen fließen nicht ein.
Warum beide Werte voneinander abweichen
Selbst wenn ein Kredit keine weiteren Kosten hat, liegt der effektive Jahreszins bei monatlichen Raten etwas über dem Sollzins. Der Grund ist die unterjährige Verrechnung: Die Zinsen werden jeden Monat berechnet und bezahlt. Auf ein Jahr umgerechnet ergibt das einen etwas höheren Satz.
Beispiel: Ein Sollzins von 6,00 % p. a. mit monatlicher Zinsverrechnung entspricht ohne weitere Kosten einem effektiven Jahreszins von rund 6,17 %. Kommen Gebühren oder verpflichtende Zusatzkosten hinzu, steigt der effektive Jahreszins weiter.
Ist der Abstand zwischen beiden Werten deutlich größer als dieser Verrechnungseffekt, enthält das Angebot zusätzliche Kosten. Sehen Sie sich diese dann genauer an. Wie sich Rate und Zinsen konkret berechnen, zeigt der Artikel Kreditkosten berechnen.
Beide Werte im Überblick
| Merkmal | Sollzins | Effektiver Jahreszins |
|---|---|---|
| Was er abbildet | Reine Verzinsung des Kreditbetrags | Gesamtkosten des Kredits pro Jahr |
| Weitere Kosten | Nicht enthalten | Enthalten, soweit sie gesetzlich einzubeziehen sind |
| Unterjährige Verrechnung | Nicht berücksichtigt | Berücksichtigt |
| Geeignet für | Berechnung des Zinsanteils der Rate | Vergleich von Kreditangeboten |
So vergleichen Sie Kreditangebote
Der effektive Jahreszins ist nur aussagekräftig, wenn die Angebote vergleichbar sind. Achten Sie auf:
- Gleicher Kreditbetrag, gleiche Laufzeit: Nur dann lassen sich Zinssätze und Gesamtbeträge direkt gegenüberstellen.
- Gesamtbetrag: Er zeigt in Euro, was Sie insgesamt zurückzahlen. Ein niedrigerer Prozentsatz bei längerer Laufzeit kann trotzdem zu höheren Gesamtkosten führen.
- Repräsentatives Beispiel: Wer mit Zinssätzen für Kredite wirbt, muss ein repräsentatives Beispiel angeben. Der Anbieter muss erwarten dürfen, dass mindestens zwei Drittel der aufgrund der Werbung geschlossenen Verträge zu dem genannten oder einem niedrigeren effektiven Jahreszins zustande kommen.
- Persönliches Angebot: Ist der Zins bonitätsabhängig, kann Ihr individueller effektiver Jahreszins vom beworbenen Wert abweichen.
Bei Allgemein-Verbraucherdarlehen erhalten Sie vor Vertragsschluss die „Europäischen Standardinformationen für Verbraucherkredite“. Dort sind Sollzins, effektiver Jahreszins und Gesamtbetrag aufgeführt. Mit dem Kreditrechner können Sie vorab verschiedene Laufzeiten durchspielen.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung. Rechenbeispiele sind unverbindlich. Stand: 15. September 2026.